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Online Lotto

Nach deutschem Recht ist Online-Lotto verboten. Doch die Online-Firma Tipp24 ermöglicht dem deutschen Lottospieler, auf ihrem Webportal nicht nur einen virtuellen Lottoschein auszufüllen, sondern auch mit derselben Gewinnwahrscheinlichkeit um dieselben Beträge zu spielen, als würde er dies am heimischen Kiosk tun.

 

Tipp24 ist zu einer Minderheit Teilhaber der britischen Firma MyLotto24 Ltd. und somit nicht an deutsches Recht gebunden. Bei den deutschen Lottogesellschaften ergeben sich Quoten, Gewinnwahrscheinlichkeiten und auch die Höhe des Jackpots durch das Gesamtvolumen der Spielereinsätze. Dieses ist um ein Vielfaches höher als es bei der Firma Tipp24 der Fall ist. Trotzdem will Tipp24 ihren Kunden ermöglichen, dieselben Beträge zu gewinnen, wie es ihnen beim Spiel über einen deutschen Lottohändler möglich wäre. Sollte nun ein Tipp24-Kunde den Jackpot knacken, hat er folglich den Anspruch auf dieselbe Summe, die die deutschen Lottogesellschaften durch Einspielungen zur Verfügung hätten. Da die Wahrscheinlichkeit eines Jackpotgewinns sehr niedrig ist, ordnet Tipp24 ein solches Ereignis als unternehmerisches Risiko ein und ließ sich für diesen Fall bisher bei der Münchner Rück versichern. Diese jedoch weigert sich fortdauernd, den im September 2009 erzielten Jackpot-Gewinn eines Tipp24-Kunden in Höhe von 31,7 Millionen Euro zu decken. Somit hat nun Tipp24 allen Grund, die Münchner Rück wegen Vertragsbruchs zu verklagen und kündigte an, nach einem anderen Versicherungsgeber Ausschau zu halten. Nichtsdestotrotz fehlt nun diese Jackpot-Summe in der Kasse von Tipp24, weil sie die Summe vorstreckte, um ihrerseits dem Recht des Gewinners zu entsprechen. Folglich kündigte nun Tipp24 in einer sogenannten Gewinnwarnung ihren Kunden an, dass derzeit maximal 21 Millionen Euro insgesamt für Gewinnausspielungen zur Verfügung stünden.

 

Es ist der Glücksspiel-Staatsvertrag, der Tipp24 daran hindert, als ordentliche Lottogesellschaft in Deutschland ihre Dienste online anzubieten. Dieser Vertrag ist jedoch bis 2011 befristet und eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Situation dann entsprechend und zugunsten Tipp24 ändern kann.

 

Doch es sind noch weitere Firmen, die der deutsche Gesetzgeber massive und unnötige Schäden zugefügt hat, indem er den genannten Staatsvertrag in Kraft treten ließ: Indem Lotto Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2009 seine Online-Tippspiele einstellen musste, erfuhr die Gesellschaft im letzten Jahr einen Umsatzrückgang von 37 Millionen Euro. Ohne das staatliche Verbot wäre der rheinland-pfälzische Lottoanbieter auf dem besten Wege gewesen, seinen Umsatz um zehn Prozent zu steigern.

 

Die Firma "Lotto 6 aus 49" ist der groben Fahrlässigkeit deutscher Gesetzgebung jedoch am schwersten zum Opfer gefallen: Wegen des plötzlichen Verbots, online als Lottoanbieter aufzutreten, kam hier ein Minus von 30 Millionen Euro zustande. Auch der Sportwettenanbieter ODDSET wurde geschädigt, hier hatte die Gesetzesänderung einen Umsatzrückgang von 10 Prozent zur Folge.

 

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